Potsdam (dpa/bb) – Brandenburgs Justiz sieht in fliegenden Drohnen eine Gefahr für kriminelle Aktionen in Gefängnissen – etwa Drogenschmuggel. Zwar sei Derartiges bislang nicht in den Haftanstalten beobachtet worden, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Die Problematik werde aber ernst genommen.
«Brandenburg beobachtet in enger Abstimmung mit den anderen Ländern die technische Entwicklung», erklärte der Ministeriumssprecher. Unabhängig davon würden Häftlinge im Außenbereich auch heute schon regelmäßig überprüft. So solle verhindert werden, dass sie durch einen Wurf über die Gefängismauern oder -zäune beispielsweise an Drogen gelangen.
Illegale Luftpost“
Viele Bundesländer wollen aktiv gegen die unbemannten Flugobjekte vorgehen. Eine Staatssekretärsrunde aus den Justizressorts soll am 5. und 6. Mai in Bremen nach Lösungen suchen, wie das niedersächsische Ministerium der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Hannover mitteilte.
Aktuell findet eine Länderumfrage zum Umgang mit der Drohnengefahr statt. Die deutschen Behörden sind spätestens nach dem Fund einer mit Drogen beladenen Drohne in einer Haftanstalt in Norddeutschland alarmiert.
Vielfältige Einsatzmöglichkeiten
Als Drohnen werden unbemannte Fluggeräte bezeichnet, die für unterschiedliche Zwecke genutzt werden können. Die bekannteste und auch umstrittenste Nutzung ist der militärische Einsatz von bewaffneten Drohnen. Daneben sind sie aber auch zunehmend im zivilen Einsatz – ob als Spielzeug oder als Hilfsmittel.
In den USA etwa begutachten Bauern mittels Drohnen die Ernte auf ihren Feldern. Nachrichtensender machen damit TV-Bilder. Immobilienmakler nutzen Drohnen, um Luftaufnahmen von ihren Grundstücken zu machen, Gutachter, um Schäden auf hohen Gebäuden zu inspizieren. Auch bei Sicherheitsbehörden und Katastrophenhelfern kommen sie zum Einsatz.
Symbolfoto: Rainer Sturm / pixelio.de
07.02.2015 wel
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