Darmstadt (dapd). Der Popsänger Menowin Fröhlich ist am Dienstag vom Darmstädter Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu neun Monaten Haft auf Bewährung und zu einer Anti-Gewalt-Therapie verurteilt worden. Der Finalist von «Deutschland sucht den Superstar» (DSDS) 2010 hatte gestanden, im Juli vergangenen Jahres in einem Schweizer Hotel seinen damaligen Manager mit einem Kopfstoß attackiert und verletzt zu haben.
Der 23 Jahre alte Fröhlich sitzt seit Februar in einem
Darmstädter Gefängnis eine Reststrafe von 313 Tagen aus einem anderen Verfahren ab. «Die Attacke tut mir leid», sagte der Sänger am Dienstag vor Gericht. «Ich habe inzwischen viel dazugelernt.» 2005 war er bereits einmal wegen schwerer Körperverletzung und Kreditkartenbetrugs zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Davon saß der spätere DSDS-Finalist zwei Drittel ab.
17.05.2011 dv