Landau (dapd-rps). Im Prozess gegen eine geistig verwirrte Frau wegen der Tötung ihres Sohnes soll erst in der kommenden Woche ein Urteil gesprochen werden. Das Landgericht Landau setzte am Montag überraschend einen weiteren Verhandlungstermin für den 20. August an, nachdem die Angeklagte sich zuvor in nicht öffentlicher Verhandlung ausführlich zu ihrer Tat geäußert hatte. Der 35 Jahre alten Frau wird vorgeworfen, ihren achtjährigen Jungen im Februar in Landau mit einem Küchenmesser erstochen zu haben, während dieser schlief.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau im Wahn handelte und deshalb nicht schuldfähig ist. Sie soll den Jungen als Sohn Satans angesehen haben, der die Apokalypse gebracht habe. Daher geht es in dem sogenannten Sicherungsverfahren nur um die Frage, ob die Frau dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird. Die Staatsanwaltschaft hält die Angeklagte wegen ihrer geistigen Erkrankung weiterhin für gefährlich.
Kooperationsbereitschaft fördern
Die Entscheidung zum Ausschluss der Öffentlichkeit begründete das Gericht Landau zu Verhandlungsbeginn am Montag zum einen mit dem Persönlichkeitsschutz der Angeklagten. Zum anderen verband sie damit die Hoffnung auf eine bessere Mitarbeit der 35-Jährigen. Das Gericht geht davon aus, dass sich die Frau scheut, vor einem größeren Publikum auszusagen“, sagte ein Gerichtssprecher.
Eine Hoffnung, die sich offenbar erfüllte: Die Ausführungen der Frau seien langwierig, daher habe man entschieden, sich mehr Zeit für die Aufklärung der Tat zu nehmen, teilte der Gerichtssprecher später mit. Bei ihrer Ankunft im Gerichtssaal hatte die Frau, die mit Kopftuch und Sonnenbrille bekleidet war, einen ruhigen Eindruck gemacht.
14.08.2012 Ta
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