Leipzig (dapd). Wegen der Sprengung mehrerer Fahrkartenautomaten der Deutschen Bahn hat das Amtsgericht Leipzig gegen die vier Täter Freiheitsstrafen verhängt. Der vorbestrafte Haupttäter muss eine Jugendstrafe von zwei Jahren und vier Monaten antreten, die anderen drei erhielten Freiheitsstrafen zwischen 16 Monaten und zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Als Bewährungsauflagen wurden einem Angeklagten 100 Sozialstunden auferlegt, die anderen beiden müssen 300 und 2.000 Euro an das Leipziger Kinderhospiz zahlen.
Die Vorsitzende Richterin Juliane Guha erklärte, die jungen Männer hätten sich mit den Sprengungen der Fahrkartenautomaten und dem Diebstahl des darin befindlichen Geldes schwerer Verbrechen schuldig gemacht. Wäre bei ihnen das Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung gekommen, hätten sie mehrjährige Freiheitsstrafen antreten müssen.
Die Täter seien bei ihren Beutezügen mit hoher krimineller Energie vorgegangen und hätten sorgfältig geplant gehandelt. Deshalb sei der Antrag der Staatsanwältin, die deutliche höhere Strafen von bis zu drei Jahren und vier Monaten gefordert hatte, durchaus angemessen gewesen.
Was war strafmindernd?
Dass das Gericht sich dennoch zu den milderen Strafen durchgerungen hätte, sei vor allem durch die umfassenden Geständnisse zu erklären, die die Angeklagten ablegten. Auch die von einem Angeklagten verbüßte Untersuchungshaft habe sich für ihn strafmildernd ausgewirkt.
Während einer der Angeklagten nun seine Berufsausbildung zum Stahlbetonbauer fortsetzen will, wird ein weiterer eine Arbeitsstelle als Zimmerer auf der Insel Amrum antreten. Der zu der Freiheitsstrafe verurteilte Täter will im Gefängnis seinen Hauptschulabschluss nachholen. Der vierte Angeklagte, der eine eineinhalbjährige Tochter hat, ist derzeit arbeitslos.
15.09.2011 dv