Frankfurt (dapd). Der ehemalige Radrennsportler Dietrich Thurau muss eine Geldstrafe in Höhe von fast 40.000 Euro wegen Unterschlagung zahlen. Das Amtsgericht Frankfurt am Main verhängte gegen ihn 210 Tagessätze à 190 Euro, also insgesamt 39.900 Euro. Thurau hatte nach Überzeugung der Ermittler knapp 46.000 Euro an Versicherungsbeiträgen selbst eingesteckt.
Mit dem Geld sollte das Pflegeheim seines Vaters bezahlt werden, der nach einem Sturz vom Fahrrad querschnittgelähmt ist. Die Unterschlagungen seien erst aufgefallen, nachdem knapp ein Jahr lang nicht bezahlt worden war und das Pflegeheim dem Vater gekündigt hatte.
Thurau selbst war zum Prozess nicht erschienen. Der einstige Spitzensportler sei in der Schweiz, wo er lebe, eingeschneit. Deshalb verhängte die Richterin auf Antrag des Staatsanwaltes einen Strafbefehl. Sollte Thurau in den nächsten zwei Wochen keinen Widerspruch einlegen, wird er rechtskräftig.
29.01.2012 dv