Hannover (dpa). Die Staatsanwaltschaft Hannover hat im Fall Edathy ein Ermittlungsverfahren wegen Geheimnisverrats eröffnet. Ermittelt werde gegen unbekannt, sagte eine Sprecherin der Behörde. Das Verfahren sei sofort eröffnet worden, als klar geworden sei, dass der Abschlussbericht des Landeskriminalamts Niedersachsen (LKA) zu den Ermittlungen gegen den SPD-Politiker Sebastian Edathy in die Öffentlichkeit gelangt sei. Medien haben am Wochenende detailliert über den LKA-Abschlussbericht berichtet. Demnach ist der Nachweis erbracht, dass Edathy im Internet Bilddateien mit strafbarem kinderpornografischen Inhalt aufrief. Vom Anwalt des SPD-Politikers war dazu keine Stellungnahme zu erhalten.
Die Staatsanwaltschaft machte keine Angaben zum Inhalt des LKA-Berichtes. Ob Anklage gegen Edathy erhoben werde, dazu meinte die Sprecherin der Behörde: «Dazu kann ich im Moment nichts sagen, das wäre verfrüht.» Zunächst habe nun der Beschuldigte Gelegenheit, auf den Bericht des LKA zu reagieren.
Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ging unterdessen die Verfassungsbeschwerde des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Edathy ein. Angaben zum Inhalt und zur möglichen Dauer des Verfahrens machte ein Gerichtssprecher nicht. Edathy will sich mit der Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchungen bei ihm zur Wehr setzen. Mit einer Beschwerde beim Landgericht Hannover ist er gescheitert.
06.05.2014 Ta