München (dpa). Im Fall Uli Hoeneß wird es kein Strafverfahren gegen Mitarbeiter der bayerischen Finanzbehörden wegen Weitergabe von Steuerdaten geben. Denn die Staatsanwaltschaft München hat ein Verfahren wegen Verletzung von Dienst- und Steuergeheimnissen eingestellt. «Für uns ist das Verfahren abgeschlossen mit dem Ergebnis, dass wir keinen Tatverdächtigen feststellen konnten», sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Peter Preuß, heute.
Hoeneß hatte 2013 Anzeige erstattet, weil Erkenntnisse aus seiner Steuerakte an die Medien gelangt waren. Daraufhin suchten die Ermittler nach der undichten Stelle. Es seien diverse Zeugen vernommen und papiergebundene Akten sowie elektronische Daten durchgesehen worden, sagte Preuß.
1.165 Mitarbeiter hatten Zugriff auf Hoeneß‘ Steuerakte. «Bei den Zugriffsberechtigten handelt es sich im Wesentlichen um Steuerverfolgungseinheiten wie Steuerfahndung, Umsatzsteuerprüfer und Bußgeld- und Strafstellen», erklärte das Bayerische Landesamt für Steuern heute in München.
Steuergeheimnis gilt für alle
Es wies damit Zahlen der «Süddeutschen Zeitung» von heute zurück. Die Zeitung beruft sich allerdings auf den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft. Demnach sollen 2.949 Beschäftigte oder Dienststellen für die elektronischen Steuerakten von Hoeneß zugriffsberechtigt gewesen sein. Jeder Finanzbeamte sei auf das Steuergeheimnis verpflichtet, betonte das Landesamt. Zur Aufdeckung von Steuerstraftaten benötigten die Behörden umfangreiche Prüfungsrechte.
Hoeneß wurde im März wegen Steuerhinterziehung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der ehemalige FC-Bayern-Präsident sitzt seine Strafe derzeit im Gefängnis von Landsberg am Lech ab.
25.08.2014 Ta