Köln (dpa). Nach dem qualvollen Tod der zweijährigen Lea Sofie hat die Staatsanwaltschaft Köln ein Ermittlungsverfahren gegen die Polizei eröffnet. Es geht um den Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung, bestätigte der Sprecher der Kölner Anklagebehörde, Ulrich Bremer. Nach einem Besuch bei der Familie soll die Polizei einen Vermerk über den schlechten Zustand der Wohnung nicht ans Jugendamt weitergeleitet haben. Über den Fall berichtet heute auch der «Kölner Stadt-Anzeiger».
Lea Sofie ist im Dezember 2012 gestorben, nachdem sie brutal misshandelt wurde. Am vergangenen Freitag erhielt der frühere Lebensgefährte der Mutter zwölf Jahre Haft wegen Totschlags. Die Mutter bekam wegen Totschlags durch Unterlassen eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren nach Jugendstrafe. Sie war bei der Tat nicht in der Wohnung, versuchte später aber auch nicht, ihr komatöses Kind zu retten.
Hat die Polizei Unterlassungssünden“ begangen?
Wie der «Kölner Stadt-Anzeiger» erläutert, wurde der Polizeivermerk etwa drei Wochen vor dem Tod des Kindes geschrieben. Nachbarn hätten die Polizei gerufen, weil sie sich an Lärm aus der Wohnung gestört hätten. Die Ermittlungen richteten sich zunächst gegen Unbekannt. Es sei nicht klar, welcher Beamte verantwortlich sei. Wie Bremer sagte, soll auch geklärt werden, ob der Vermerk möglicherweise bewusst nicht weitergegeben wurde.
Laut «Kölner Stadt-Anzeiger» hat der Leitende Polizeidirektor Michael Temme ein Versäumnis aufseiten der Ermittler eingeräumt. «Da ist eindeutig ein Fehler geschehen», zitiert ihn das Blatt. Bereits der Anwalt von Lea Sofies Mutter hatte die Polizei wegen «Unterlassungssünden» angeprangert.
29.05.2013 Ta
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