Frankfurt/Main (dapd-hes). Der frühere Fernsehmoderator Jürgen Emig muss dem Hessischen Rundfunk (HR) mehr als 1,1 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Gleichzeitig verurteilte das Frankfurter Arbeitsgericht den ehemaligen HR-Sportchef am Mittwoch zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz. Der HR hatte den 65-Jährigen wegen Einnahmeausfällen zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 1,7 Millionen Euro verklagt.
Emig war 2009 wegen Bestechlichkeit und Untreue zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Der Verdacht gegen Emig war im Sommer 2005 aufgekommen. Daraufhin hatte der HR seinem Leitenden Angestellten zunächst zwei Verdachtskündigungen ausgesprochen, die unwirksam waren. Die daraufhin ausgesprochene sogenannte Tatkündigung erklärte das Arbeitsgericht am Mittwoch für wirksam.
13.04.2011 dv