Berlin (dapd.bln). Im Verfahren gegen einen vorbestraften Hochstapler hat der Angeklagte vor Gericht den ihm zur Last gelegten Betrug im Wesentlichen gestanden. Es treffe zu, dass er Geldbeträge erhalten und nur geringe Rückzahlungen geleistet habe, ließ er am Dienstag von einem Verteidiger in dem Prozess am Landgericht Berlin erklären. Dem 64-Jährigen wird vorgeworfen, sich als erfolgreicher Geschäftsmann ausgegeben und auf diese Weise zwischen Februar 2008 und Juli 2011 von drei Frauen und zwei Männern insgesamt 300.000 Euro erschlichen zu haben.
Der Anklage nach gab er vor, dieses Geld für seine Geschäfte zu benötigen oder die Beträge für die Geschädigten in der Schweiz lukrativ anzulegen. Tatsächlich soll der Angeklagte damit aber seinen kostspieligen Lebenswandel“ finanziert haben. Eine mit ihm befreundete Medizinerin, die er 2007 übers Internet kennengelernt hatte, wurde laut Anklage von ihm um 118.000 Euro geprellt. Die Frau soll ihm das Geld überlassen haben, weil er sie zuvor von seinen Fähigkeiten überzeugt hatte. Entgegen dem Versprechen, den Betrag zurückzuzahlen, soll die Ärztin nur 19.200 Euro zurück bekommen haben.
Nichts mehr übrig
Der 64-Jährige ist mehrfach einschlägig vorbestraft, darunter auch wegen Missbrauchs von Titeln. Im Dezember 2004 wurde er vom Amtsgericht Oranienburg unter anderem wegen Betrugs zu einer Gesamtstrafe von neun Monaten Haft verurteilt. Dem Angeklagten zufolge hatte seine Ehefrau während der Haft das bis dahin gemeinsam geführte Stadtplanungsbüro aufgeben müssen und ihn dann 2006 verlassen.
Er sei seit der letzten Haftentlassung mit seiner finanziellen Lebenssituation nicht mehr klargekommen. Es tue ihm leid, das Vertrauen der Geschädigten missbraucht zu haben, ließ der 64-Jährige über seinen Anwalt erklären. Auf Nachfrage des Gerichts, was er mit dem vielen Geld gemacht habe, äußerte der Angeklagte: Er habe „ganz normal gelebt“ und das Geld für sich verbraucht. Es sei nichts übrig. Weitere Details nannte er nicht.
Der Prozess wird am 27. September fortgesetzt.
26.09.2012 Ta
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