Düsseldorf (dapd). Fußfessel für einen Sex-Straftäter! In Nordrhein-Westfalen ist das jetzt Realität. Ein Sprecher des Justizministeriums betonte freilich, die elektronische Aufenthaltsüberwachung sei «kein Wundermittel zur Verbrechensverhütung». Die polizeiliche Überwachung des Mannes sei daher weiter erforderlich.
Der Sexualstraftäter soll im vergangenen November, nur wenige Tage nach seiner Entlassung aus der Sicherungsverwahrung, in Duisburg erneut ein Mädchen attackiert haben. Die Zehnjährige konnte sich jedoch aus dem Griff des Mannes befreien und fliehen. Nachweisen konnte die Polizei die Tat dem Mann jedoch nicht.
Sicherungsverwahrung nicht rechtens
Der 47-Jährige war nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte freigelassen worden. In ihrem Urteil hatten die Straßburger Richter eine rückwirkend verlängerte Sicherungsverwahrung als menschenrechtswidrig gerügt.
Der 47-Jährige hatte daraufhin seinen Fall noch einmal überprüfen lassen. Dabei hatten die zuständigen Gerichte eine Gefährlichkeit des Mannes nicht mehr feststellen können und die Entlassung des 47-Jährigen angeordnet.
05.04.2011 dv