Stuttgart (dpa). Der «Präsident» der verbotenen Gruppe «Red Legion» kann nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart sofort aus Deutschland abgeschoben werden. Die vom Regierungspräsidium Stuttgart im September 2014 verfügte Ausweisung des türkischen Staatsbürgers lasse keine Rechtsfehler erkennen, begründet das Gericht seine Ablehnung eines Eilantrags des 1982 geborenen Mannes. Er wurde wegen jahrelanger Straftaten zu Freiheitsstrafen von zusammen mehr als drei Jahren verurteilt. Sein Verhalten stelle auch gegenwärtig «eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr» dar, argumentierte das Gericht.
Inzwischen hat das Gericht allerdings verkündet, dass der Mann trotz einer Ausweisung vorerst in Deutschland bleiben darf. Da der mehrfach wegen Gewalttaten verurteilte Mann nachweislich seine kranke Mutter pflege, liege ein «Abschiebehindernis» vor, erklärte eine Sprecherin des
Verwaltungsgerichts Stuttgart. Die gerichtlich bestätigte Ausweisung durch das Regierungspräsidium sei aber mit strengen Auflagen verbunden: So müsse sich der 1982 in Leonberg geborene Mann täglich bei der Polizei melden und dürfe den Landkreis Ludwigsburg nicht verlassen.
Noch weiter Rechtsmittel möglich
Die 2011 gegründete und 2013 verbotene Gruppierung «Red Legion» ist eine Gang aus mehrheitlich kurdisch-stämmigen Jugendlichen. Deren Aktivitäten fielen laut Gericht strafrechtlich in den Bereich der «Türsteher-Szene» und gipfelten in gewaltsamen Auseinandersetzungen mit anderen ähnlichen Gruppierungen im Großraum Stuttgart.
Es gibt laut Gericht eine Nachfolgegruppierung für die Gang, von der sich der Mann nicht glaubhaft distanziert habe. Auch die von ihm ins Feld geführte Erkrankung seiner Mutter müsse nicht dazu führen, die Abschiebeentscheidung zu kippen. Er kann Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.
02.04.2015 Ta aktualisiert: 18.00 Uhr