Chemnitz/Dresden (dpa). In der Frauen-Justizvollzugsanstalt Chemnitz soll Presseberichten zufolge ein Wärter eine verurteilte Kindsmörderin geschwängert haben. Das Justizministerium in Dresden bestätigte, dass ein JVA Bediensteter einen «einvernehmlichen sexuellen Kontakt mit einer Gefangenen» gegenüber der Gefängnisleiterin zugegeben habe. Auch die Gefangene habe dies so bestätigt. Es ist laut der Staatsanwaltschaft Chemnitz nicht das erste Mal, dass Mitarbeiter des Frauengefängnisses Sex mit Gefangenen gehabt haben sollen.
«Der Bedienstete wurde beurlaubt und dienstrechtliche Maßnahmen wurden gegen ihn eingeleitet», erklärte Ministeriumssprecherin Birgit Eßer-Schneider. Die Staatsanwaltschaft in Chemnitz bestätigte den Eingang einer Anzeige wegen «sexuellen Missbrauchs von Gefangenen». Laut Chemnitzer «Morgenpost» zeigte sich der Mann selbst an, nachdem er die Gefängnisleitung über sein Verhältnis informiert hatte.
Der Zeitung zufolge handelt es sich bei der Gefangenen um eine 27-Jährige aus dem thüringischen Sömmerda, die 2007 wegen Mordes an ihrem knapp zehn Monate alten Sohn zu 14 Jahren Haft verurteilt wurde. Die Frau hat nach Auffassung des Gerichts den Jungen und seine zwei Jahre alte Schwester über Wochen schwer vernachlässigt. Der kleine Junge verdurstete schließlich.
Gefangene sollen geschützt werden
Der Kontakt zwischen dem Wärter – einem Mittvierziger – und der 27-Jährigen auf der sozialtherapeutischen Station habe sich über Monate hingezogen, berichtete das Blatt.
Berichte über sexuelle Kontakte zwischen Wärtern und inhaftierten Frauen in der JVA Chemnitz sind nicht neu. Bereits im März wurden Ermittlungsverfahren gegen drei Mitarbeiter eingeleitet, wie Oberstaatsanwältin Ingrid Burghart bestätigte. In einem Fall seien sie eingestellt worden, weil kein Missbrauch nachgewiesen werden konnte; in einem zweiten Fall gegen eine Geldbuße. Das dritte Verfahren laufe noch.
Generell sei Geschlechtsverkehr zwischen Insassen und Mitarbeitern verboten, weil die Beschäftigten ihre Stellung zu den ihnen anvertrauten Menschen nicht missbrauchen dürften. Ob ein solcher Missbrauch tatsächlich vorliege, sei aber im Einzelfall zu prüfen, erläuterte Burghart.
10.12.2013 Ta