Viele Jahre ging es mit den Zinsen auf Sparguthaben nur bergab. Oder es waren sogar Negativzinsen, sogenannte Verwahr-Entgelte, zu zahlen. Doch jetzt befinden sich aktuell die Zinsen für Tages- und Festgelder wieder im Aufwärtstrend. 4 Prozent Zinsen für eine Festgeldanlage sind keine Seltenheit mehr. Gleichzeitig locken aber immer noch unseriöse Portale und Beratungsunternehmen Sparer im Internet an.
Geworben wird mit überdurchschnittlich guten Zinsen für Festgelder von bekannten Banken. Überweisen die Anleger dann das Geld, landet es nicht bei der Bank, sondern auf Konten der Betrüger. Die Anleger haben danach keinen Zugriff mehr auf das überwiesene Geld und die Vermittlungsfirmen regieren auf Nachfragen nicht mehr. Das Geld ist verloren.
Gauner mit seriösem Anstrich
Gerade noch gut ging es für einen Verbraucher in Sachsen-Anhalt. Über eine vermeintliche Investmentfirma erhielt ein Sparer ein Angebot über eine Festgeldanlage bei einer bekannten belgischen Bank. Die Konditionen lagen tatsächlich ein Prozent über den derzeit am Markt erhältlichen Zinsen. Ein Kontoeröffnungsantrag auf den Namen des Sparers sowie ausführliche Hinweise zur Einlagensicherung in den Vertragsunterlagen sollten die Sicherheit und Seriosität der Geldanlage vortäuschen.
Rechtzeitig vor der Überweisung des Anlagebetrags wandte sich der Sparer an die Verbraucherzentrale. Diese überprüfte das Angebot und warnte vor dem unseriösen Festgeldvermittler. Der Sparer konnte somit vor einem größeren finanziellen Schaden bewahrt werden. Offen bleibt, inwieweit die bekanntgegebenen persönlichen Daten noch in betrügerischer Absicht verwendet werden.
Finanzvermittler unter der Lupe
Yvonne Röhling, Referentin für Finanzdienstleistung bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, rät vor der Herausgabe persönlicher Daten die Finanzvermittler genau zu prüfen.
Und so macht man das:
- Unterlagen und Webangebot mit dem Impressum der Firmen auf Unstimmigkeiten prüfen!
Häufig zeigen sich dabei zum Beispiel Fehler im Namen, bei der Firmenadresse oder bei Handelsregisternummern. - Die Unternehmensliste der BaFin prüfen!
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt Auskunft darüber, ob Banken und Finanzdienstleister überhaupt über eine Erlaubnis für die Aufnahme des Geschäftsbetriebs verfügen. - Einsicht in die «Warnliste Geldanlage» der Stiftung Warentest nehmen! Diese verschafft einen Überblick über dubiose, unseriöse oder sehr riskante Geldanlage-Angebote.
(Quelle: VZ Sachsen-Anhalt)
Illustration: Gerd Altmann / Pixabay
16.01.24 wel