Berlin (dv). Viele Deutsche haben Arzneimittel als Mitbringsel aus dem Urlaub entdeckt. Warum? Die Medikamente kosten im Ausland weniger, und der Erwerb unterliegt kaum Beschränkungen. Das scheint reizvoll.
Beim Kauf von Arzneimitteln ist jedoch Vorsicht geboten: Es kann sich um Arzneimittelfälschungen handeln, die die angegebenen Wirkstoffe nicht oder nicht ausreichend enthalten oder sogar gesundheitsschädlich sind. Darüber hinaus unterliegt die Einfuhr von Arzneimitteln den strengen Bestimmungen des deutschen Arzneimittelgesetzes. Damit soll sichergestellt werden, dass in Deutschland nur Arzneimittel auf den Markt kommen, die für den Verbraucher unbedenklich sind.
Nur zum persönlichen Bedarf
Bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten dürfen folglich Reisende nur die Menge an Medikamenten einführen, die zum persönlichen Bedarf bestimmt ist. Die Einfuhr im Postversand ist nur über Apotheken erlaubt. Für andere Medikamente entgeltlich mitzubringen, ist verboten. Auch dürfen die Arzneimittel nicht für gewerbliche Zwecke bestimmt sein.
Medikamente, die regelmäßig benötigt werden, sollten Urlaubsreisende in ihrer Reiseapotheke mit sich führen. Benötigen Reisende im Urlaubsland weitere Arzneimittel, sollten diese nur in offiziellen bzw. als solche erkennbaren Apotheken erworben werden. Auf offenen Märkten oder in ähnlichen Geschäften könnten gefälschte Präparate verkauft werden, die in Zusammensetzung und gesundheitlicher Wirkung nicht einschätzbar sind.
Auch das Internet ist beim Bezug von Arzneimitteln eine bedeutende Vertriebsplattform geworden. Doch nicht selten nutzen schwarze Schafe die Anonymität des Word Wide Web, um minderwertige oder gefälschte Arzneimittel in betrügerischer Absicht zu veräußern.
Foto: BKA
21.05.2012 dv