Frankfurt/Main (dapd). Zu 15 Jahren Gefängnis und anschließender Sicherungsverwahrung hat das Frankfurter Landgericht am Dienstag einen 48-Jährigen wegen Mordes und Totschlags verurteilt. Nach Überzeugung der Kammer tötete der Angeklagte vor einem Jahr eine 73 Jahre alte Rentnerin in ihrer Frankfurter Gartenhütte. Kurz zuvor soll er in Zürich einen Drogenhändler erwürgt oder erschlagen haben – vermutlich im Streit um Rauschgift.
Kammervorsitzender Klaus Drescher sprach in seiner Urteilsbegründung von der «verheerenden Wirkung, die Drogen auf Menschen haben können». Weil der 48-Jährige bei beiden Taten unter Drogeneinfluss stand, konnte er nach Überzeugung des Gerichts die Tragweite seiner Taten nur eingeschränkt erfassen. Deshalb minderten die Richter die Strafe und verhängten keine lebenslange Freiheitsstrafe.
21.06.2011 dv