Hof (dapd). Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg muss wegen seiner abgeschriebenen Doktorarbeit nicht vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Hof hat das Ermittlungsverfahren gegen den CSU-Politiker gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Wie die Anklagebehörde am Mittwoch mitteilte, hat Guttenberg zugestimmt, 20.000 Euro an die Deutsche Kinderkrebshilfe zu zahlen. Das Geld ist bereits überwiesen.
Laut Strafprozessordnung kann der Staatsanwalt auf eine Anklage verzichten und zugleich dem Beschuldigten Auflagen erteilen. Voraussetzung ist, dass Gericht und der Betroffene zustimmen. Der Vorteil für Guttenberg ist, dass er als nicht vorbestraft gilt und auch keinen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis bekommt. Die Schuldfrage bleibt nach Einstellung des Verfahrens – juristisch gesehen – offen.
23.11.2011 dv