Landshut (dpa/lby). Nach dem Tod eines 28 Jahre alten Häftlings im Landshuter Gefängnis laufen Ermittlungen wegen Körperverletzung mit Todesfolge gegen acht JVA-Bedienstete. Sie hatten den Häftling am Boden fixiert und dabei unmittelbaren Zwang, also körperliche Gewalt, angewendet. Es müsse geklärt werden, ob es ein Fehlverhalten der 29 bis 43 Jahre alten Bediensteten gegeben habe, sagte Oberstaatsanwalt Markus Kring und bestätigte damit Medienberichte.
Der aus dem Kosovo stammende 28-Jährige saß in Haft, nachdem er bei seiner Abschiebung am 1. April am Münchner Flughafen in einer Lufthansamaschine eine Stewardess als Geisel genommen sowie mehrere Menschen verletzt haben soll. Zwischen dem Häftling und den Bediensteten gab es Kring zufolge eine «massive körperliche Auseinandersetzung» – ausgelöst durch die Randale des 28-Jährigen. Der Häftling hat in der Nacht zu Samstag das Fenster seiner Zelle zerschlagen und sich selbst verletzt. Als die Gefängnismitarbeiter einschritten, verletzte er einen Beamten mit einer Glasscherbe am Kopf. Auch ein Sanitäter wurde verletzt.
Beim Eingriff der Vollzugsbeamten erlitt der Häftling einen Atem- und Herzstillstand und starb wenig später in einem Krankenhaus. Die genaue Todesursache sei noch unklar, sagte Kring. Die Anwendung unmittelbaren Zwangs sei durchaus erlaubt. Jedoch müsse geklärt werden, ob ein JVA-Bediensteter möglicherweise eine Grenze überschritten habe – sei es absichtlich oder versehentlich.
29.05.2014 Ta