Köln/Hamburg (dapd). Die Verteidiger der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe haben Haftbeschwerde eingelegt. Nach den vorliegenden Akten bestehe gegen Zschäpe kein dringender Tatverdacht wegen Gründung beziehungsweise Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, teilten ihre Rechtsanwälte Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl mit.
Die Kriterien für eine terroristische Vereinigung seien nicht erfüllt, erklärten die Anwälte weiter. Aus den Akten lasse sich nicht erkennen, dass es eine feste Organisationsstruktur zwischen Zschäpe sowie den mutmaßlichen Rechtsterroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos oder weiteren Personen gegeben habe mit dem Ziel, Menschen zu töten.
28.12.2011 dv