Haftverschonung verweigert

Dresden (dapd-lsc). Der frühere Chef der Kommunalen Wasserwerke Leipzig, Klaus Heininger, bleibt in Untersuchungshaft. Das entschied das Oberlandesgericht Dresden, wie eine Gerichtssprecherin erklärte. Der Senat begründete dies unter anderem mit der Fluchtgefahr angesichts einer erheblichen Straferwartung“. Der 52-Jährige scheiterte damit abermals mit einem Antrag auf Haftverschonung. Er sitzt bereits seit Februar 2010 in U-Haft.

Die Staatsanwaltschaft wirft Heininger unter anderem Untreue und Bestechlichkeit vor. Wegen riskanter Geschäfte droht den Wasserwerken ein Schaden von bis zu 300 Millionen Euro. Der Bundesgerichtshof hatte ein erstes Urteil des Leipziger Landgerichts aufgehoben. Der Revisionsprozess in Dresden war vor wenigen Tagen kurz nach dem Start geplatzt und soll im November neu starten.

07.09.2012 Ta