Leipzig (dapd-lsc). Wegen elffachen versuchten Mordes soll ein 26 Jahre alter Mann aus Markkleeberg (Landkreis Leipzig) für neun Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Die 1. Strafkammer des Landgerichts Leipzig sah es als erwiesen an, dass er im Juni vergangenen Jahres das Haus angezündet hat, in dem seine frühere Lebensgefährtin wohnte. Es gibt keinen Zweifel an der Täterschaft“, sagte Kammervorsitzender Hans Jagenlauf am Donnerstag bei der Urteilsverkündung. Der Angeklagte beteuerte bis zuletzt seine Unschuld.
In der Tatnacht hielten sich weitere zehn Personen in dem Mehrfamilienhaus im Süden von Leipzig auf. Der Angeklagte habe den Tod nicht nur seiner ehemaligen Lebensgefährtin, sondern auch der anderen Hausbewohner billigend in Kauf genommen, sagte der Richter. Den Unschuldsbeteuerungen des Mannes hielt Jagenlauf entgegen, dass dieser ein Motiv gehabt habe, da sich seine frühere Lebensgefährtin von ihm getrennt hatte und er zunächst mit Schmeicheleien, später mit Drohungen und tätlichen Angriffen versucht habe, sie zur Rückkehr zu ihm zu bewegen. „Die Tat ist von einem tief egozentrischen Weltbild geprägt gewesen“, sagte er.
Hass steigerte sich
Der Hass des Angeklagten Christopher B. auf seine frühere Lebensgefährtin habe sich immer mehr gezeigt, sagte Jagenlauf. Besonders die Tatsache, dass sie sich einem anderen Mann zugewandt hatte, habe ihn getroffen. Es sei nicht ersichtlich, warum ein anderer Täter den Brand gelegt haben sollte. Angaben des Angeklagten, Zeugen hätten ihm die Tat „in die Schuhe schieben wollen“, seien nicht nachvollziehbar.
Der Richter hielt dem Angeklagten zugute, dass er sich in einer schwierigen persönlichen Situation befunden habe. Andererseits sprächen mehrere Punkte eindeutig gegen ihn. So habe er gewusst, dass sich in dem Haus auch ein Kind aufhalte, dass einige Hausbewohner nicht in der Lage sein würden, auf einen Notfall angemessen zu reagieren, andere vermutlich im Tiefschlaf sein würden. Alle Hausbewohner hätten ihre Wohnungen verloren. Dies alles habe gegen eine mildere Strafe gesprochen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und sein Verteidiger können innerhalb einer Woche Revision einlegen.
25.05.2012 wel
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