Rothenburg (dpa/lby). Knapp sechs Monate nach den tödlichen Messerstichen im Jobcenter in Rothenburg ob der Tauber hat die Staatsanwaltschaft Ansbach den mutmaßlichen Angreifer wegen Mordes angeklagt. Die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe seien gleichermaßen erfüllt, erklärte Oberstaatsanwalt Alfred Huber.
Den Ermittlern zufolge hat der 28-Jährige am 3. Dezember vergangenen Jahres ein Gespräch mit einer Arbeitsvermittlerin und einem 61-jährigen Gutachter aufgebracht verlassen, sich anschließend ein Küchenmesser gekauft und dann in dem Jobcenter in Mittelfranken den Gutachter erstochen. Der Mann kam unmittelbar nach der Tat in Untersuchungshaft. Das Amtsgericht wandelte den Haftbefehl zwei Wochen später in einen Unterbringungsbeschluss um. Seitdem befindet sich der mutmaßliche Messerstecher in einer Bezirksklinik.
Laut Huber bescheinigt ein vorläufiges Gutachten dem Mann eine «erheblich verminderte Schuldfähigkeit». Damit kann er im Fall eines Schuldspruchs entweder zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden oder die Unterbringung in einer Bezirksklinik angeordnet werden.
21.05.2015 Ta