Hitzetod im Auto: Strafe verschärft

Magdebug (dapd-lsa). Nach einer Feier ließ ein junger Mann seinen Freund im Auto schlafen. Dieser erlitt am nächsten einen tödlichen Hitzschlag. Deswegen hat das Landgericht Magdeburg den 22-jährigen Angeklagten am Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von 13 Monaten auf Bewährung verurteilt. Es ging damit über das Urteil des Amtsgerichts hinaus, das eine Geldstrafe verhängt hatte.

Mit dem neuen Urteil ging das Gericht über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die acht Monate Haft auf Bewährung gefordert hatte. Als Bewährungszeit setzte die Strafkammer drei Jahre an. Der junge Mann muss außerdem 7.200 Euro Geldstrafe an die Nebenkläger zahlen. Die Angehörigen des Opfers, die als Nebenkläger auftraten, kündigten an, in Revision zu gehen und bezeichneten die Strafe als nicht angemessen“.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seinen Freund in der Nacht zum 5. Juni 2011 nach dem Sturz von einem Baum bewusstlos in dessen Auto liegen ließ, ohne sich um ihn zu kümmern. Er selbst legte sich in seiner Wohnung schlafen. Sein Freund starb am nächsten Tag im Auto an einem Hitzschlag, weil die Sonne den ganzen Tag auf den geschlossenen Pkw schien. Der Angeklagte habe damit rechnen müssen, dass sich das Auto, in dem sich sein bewusstloser Freund befand, im Laufe des Tages aufheizen würde, sagte der Richter.

Nicht um Freund gekümmert
Am Morgen nach dem Sturz habe der Angeklagte noch in das Auto geschaut und gesehen, dass sein Freund immer noch reglos im Auto lag und blaue Lippen hatte, sagte der Richter. Anschließend habe er nicht Hilfe geholt, sondern sei zu seiner Freundin gefahren und habe ihr von seinem Verdacht erzählt, dass sein Freund möglicherweise tot sei. Später habe er zwar Kontakt zu den Angehörigen des Opfers aufgenommen, jedoch nichts über den Aufenthaltsort noch über seinen Gesundheitszustand geäußert, kritisierte der Richter. Daher sei der Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung zu verurteilen.

Ihm sei anzurechnen, dass er sich überwiegend geständig gezeigt habe. Der Angeklagte hatte erst nach der Aussage seiner Ex-Freundin seine Version des Tathergangs korrigiert und zugegeben, mit dem Verdacht zu seiner Freundin gefahren zu sein, dass sein Kumpel tot sei. Der Richter setzte die Strafe zur Bewährung aus, weil der Angeklagte eine positive Sozialprognose und sich bisher nicht einschlägig strafbar gemacht habe.

Die Forderung der Nebenklage, den 22-Jährigen wegen Aussetzung mit Todesfolge zu vier Jahren Haft oder bei einer milderen Bestrafung wegen fahrlässiger Tötung zu zweieinhalb Jahren Haft zu verurteilen, lehnte die Kammer ab.

Entschuldigung bei Angehörigen
Die Nebenkläger erklärten, der Angeklagte habe wegen seiner Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr und des dort vermittelten Wissens die Gefahr für das Leben seines Freundes einschätzen können. Vor dem Unglück habe der Angeklagte einen Kurs zur Absturzsicherung absolviert und daher wissen müssen, dass ab einer Fallhöhe von zwei Metern schon Lebensgefahr bestehe.

Der Angeklagte entschuldigte sich bei den Angehörigen für sein Verhalten. „Ich habe die ganze Situation wirklich falsch erkannt“, sagte er. Es tue ihm leid, aber er könne das, was vorgefallen sei, nicht rückgängig machen. Zudem wolle er für den entstandenen materiellen Schaden aufkommen. Die Verteidigung hatte auf fahrlässige Tötung plädiert und eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert.

21.09.2012 Ta