Brandenburg an der Havel (dpa/bb). Der RAF-Mitbegründer und ehemalige NPD-Anwalt Horst Mahler hat heute an seinem 80. Geburtstag wenig Grund zum Feiern. Die Aussetzung seiner Gefängnisstrafe zur Bewährung wurde aufgehoben, außerdem gibt es eine neue Anklage wegen Volksverhetzung gegen ihn. Das teilte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Brandenburg (OLG) mit. Das Gericht folgte mit der Entscheidung vom Dezember einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung einer Vollstreckungskammer.
Eine positive Sozialprognose ist bei dem Extremisten nach Einschätzung des OLG für die Zukunft nicht zu erwarten. Mahler hat laut neuen Vorwürfen der Staatsanwälte noch in der Haft 2013 eine antisemitische Hetzschrift verfasst, die ins Internet gelangt ist.
Holocaust-Leugner Mahler hat seit 2009 in Brandenburg an der Havel eine zehnjährige Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocaust zu verbüßen. Deren Aussetzung nach zwei Dritteln der Haftzeit ist nun vom Tisch. Allerdings ist der Vollzug bereits im vergangenen Juli wegen einer schweren Erkrankung Mahlers unterbrochen worden. Ob Mahler ins Gefängnis zurückkehren muss, ist daher unklar.
23.01.2016 Ta