Köln (dpa/lnw). Die typischen Symbole der Rockergruppen der «Hells Angels» und der «Bandidos» sind ab sofort auch in Köln verboten und werden beschlagnahmt. Das hat die Kölner Staatsanwaltschaft angekündigt und sich damit der Rechtsauffassung der Düsseldorfer Staatsanwälte angeschlossen. Die Behörde berief sich dabei ebenfalls auf ein Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts.
Dabei geht es um den Totenschädel mit Helm und Engelsflügeln und den roten Schriftzug «Hells Angels». Das Oberlandesgericht Hamburg hat entschieden, dass im Anschluss an ein Verbot der Bundesregierung aus dem Jahr 1983 die öffentliche Verwendung der Symbole als verboten anzusehen ist, auch wenn sie mit dem Zusatz eines nicht verbotenen Ortsverbandes versehen sind.
Dies gelte auch für die öffentliche Verwendung der typischen «Bandido»-Symbole, des sogenannten «Fat Mexican» und des rot-goldenen Schriftzuges «Bandidos», so die Staatsanwaltschaft.
16.07.2014 Ta