München (dapd). Abzocke im Internet soll per Gesetz ein wirksamer Riegel vorgeschoben werden. Danach würden Anbieter künftig verpflichtet werden, die Kosten ihres Angebots deutlich auf der Internetseite auszuweisen, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) der Süddeutschen Zeitung“. Ein Vertrag dürfe erst zustande kommen, wenn der Kunde den Betrag per Mausklick bestätigt habe.“Damit wird unseriösen Geschäftsmodellen der Boden entzogen.“ Etwa 193.000 Unternehmen müssten ihre Internetseiten ändern, wenn auch häufig nur geringfügig.
Kosten- oder auch Abofallen verstecken sich oft hinter Angeboten, mit denen im Internet für kostenlose Routenplaner, Horoskop-, Hausaufgaben- oder Rezeptdienste geworben wird. Lädt ein Surfer ein solches Angebot herunter, schließt er damit ungewollt einen kostenpflichtigen Vertrag mit dem Betreiber.
Rechnung aus heiterem Himmel
Die Geschäftsbedingungen sind auf der Seite versteckt, beispielsweise zwischen Anzeigen oder ganz unten. Ein paar Tage später erhält der Kunde dann eine Rechnung über ein Abonnement. Ignoriert er sie, folgen eine Mahnung und eine Drohung mit dem Gerichtsvollzieher. Obwohl dazu in keiner Weise verpflichtet, sind viele der Angeschriebenen spätestens dann so verunsichert und eingeschüchtert, dass sie den geforderten Betrag überweisen.
Mit dem Entwurf ändert das Justizministerium seine ursprüngliche Haltung, wonach ein Vorgehen gegen Kostenfallen nur auf europäischer Ebene sinnvoll sei. „Auf die europäische Regelung können wir nicht warten, weil jeden Tag neue Internetnutzer in Kostenfallen tappen“, sagte die Ministerin.
Foto: Gerd Altmann/pixelio.de
18.10.2010 dv
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