Erfurt (dpa/th). In Thüringen hat es im vergangenen Jahr keine richterlich angewiesenen Abhöraktionen der Polizei gegeben. Die Möglichkeit im Polizeiaufgabengesetz, Inhalte von Telefon- und Handy-Gesprächen zu überwachen, sei nicht genutzt worden, sagte Regierungssprecher Karl Eckhard Hahn in Erfurt. Das sei aus einem Bericht des Innenministeriums hervorgegangen, der dem Kabinett vorgelegt wurde.
Mögliche Abhöraktionen des Verfassungsschutzes hätten darin aber wiederum keine Rolle gespielt. Darüber werde nicht die Regierung, sondern eine spezielle Kommission des Landtags informiert, daher machte der Regierungssprecher dazu keine Angaben.
In der Vergangenheit hat die Polizei zudem immer wieder Telefone und Handys vor allem bei der Suche nach Vermissten oder bei Ankündigung eines Selbstmordes orten lassen. Dabei geht es jedoch nicht um den Inhalt von Gesprächen.
12.03.2014 Ta