Potsdam (dapd-lbg). Der unter anderem wegen der Anstiftung zum Brandanschlag auf das Zossener Haus der Demokratie“ verurteilte Neonazi Daniel T. muss seine Haftstrafe antreten. Wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg habe er am Montag vor dem Landgericht Potsdam die Berufung gegen das Urteil vom November 2011 zurückgenommen, sagte ein Gerichtssprecher. Das Gericht habe zuvor deutlich gemacht, dass es keinen Grund für eine Verkürzung der Haftstrafe sehe.
Daniel T. war im November zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Im Januar 2010 hatte der Rechtsextremist einen Jugendlichen dazu angestiftet, Feuer im Haus der Demokratie in Zossen zu legen. Das Gebäude war infolge des Anschlags vollständig niedergebrannt. Der damals 25-Jährige hatte außerdem gestanden, Hakenkreuze auf Fassaden und sogenannte Stolpersteine, die an jüdische NS-Opfer erinnern, geschmiert zu haben.
04.09.2012 Ta
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