Die Anklagebehörde geht davon aus, dass die Eltern ihre Tochter von April 2009 an nicht mehr ausreichend mit Nahrung versorgt haben. Obwohl sie spätestens im Juli bemerkt haben sollen, dass ihr Kind in Lebensgefahr ist, hätten sie keinen Arzt gerufen. Laut Staatsanwaltschaft befürchteten die beiden eine Strafanzeige, sollte der Gesundheitszustand ihrer Tochter bekannt werden. Erst am 8. August hatten sie den Rettungsdienst gerufen. Zwei Tage später starb Sarah an den Folgen der Unterernährung.
Die Eltern befinden sich in Untersuchungshaft. Psychiatrische Sachverständige kamen zu dem Ergebnis, dass der Vater volkommen, die Mutter vermindert schuldfähig sei. Beide können somit strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Die Einstellung des Verfahrens gegen Jugendamtsmitarbeiter begründete die Staatsanwaltschaft damit, dass für die Behörde 2009 kein Anlass bestand, der Familie einen Hausbesuch abzustatten. Es habe nicht nachgewiesen werden können, dass im Jugendamt ausreichende Anhaltspunkte für eine Unterernährung Sarahs vorhanden waren.
08.04.10 dv