Trier (dpa/lrs). Die Staatsanwaltschaft Trier hat ein Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter einer privaten Jugendhilfeeinrichtung in Daleiden (Eifelkreis Bitburg-Prüm) eingeleitet. Es bestehe der Verdacht der Misshandlung von Schutzbefohlenen, gab der Leitende Oberstaatsanwalt Peter Fritzen in Trier an. In mehreren Fällen sollen Kinder wegen Fehlverhaltens «in inadäquater und unzulässiger Weise sanktioniert» worden sein. Nähere Angaben dazu machte er nicht.
Die Ermittlungen wurden nach einer Strafanzeige des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz in Gang gesetzt. Das Verfahren richte sich konkret gegen eine Mitarbeiterin, die für einen der Vorfälle verantwortlich sein soll, erklärte die Staatsanwaltschaft. Auf wessen Konto mögliche weitere Vorfälle gingen, sei noch unklar. «Wir stehen da noch ganz am Anfang», sagte Fritzen.
Betriebserlaubnis könnte widerrufen werden
Das Landesjugendamt sprach von einem Verstoß gegen Kinderrechte und drang Anfang Mai wegen unerlaubter Erziehungsmaßnahmen auf eine Schließung der Einrichtung. Das Amt informierte auch die betreffenden Jugendämter. Daraufhin wurden zehn Kinder aus der Einrichtung genommen.
Es gebe konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Träger zu wenig und nicht ausreichend qualifiziertes Personal eingesetzt habe, teilte das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung mit. Die Prüfung eines Widerrufs der Betriebserlaubnis werde in Kürze abgeschlossen. In der Einrichtung in Daleiden seien keine Minderjährigen mehr untergebracht.
21.05.2015 Ta