Kinderpornografie ist eine besonders widerwärtige Form der sexuellen Gewalt gegen Kinder. Sie ist vorsätzlich und fast immer auf Wiederholung ausgerichtet.
Definition durch den Bundesgerichtshof
Als pornografisch ist eine Darstellung anzusehen, „wenn sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen abzielt.“
Die gesetzliche Lage
Kinderpornografie umfasst alle pornografischen Schriften, in denen sexuelle Handlungen von Kindern an sich selbst und/oder an anderen Kindern, von Erwachsenen an Kindern und von Kindern an Erwachsenen gezeigt oder geschildert werden. Hierzu gehören Videos, Filme, Bilder und Erzählungen. Als Kind gilt dabei, wer zur Tatzeit noch nicht 14 Jahre alt ist.
Es handelt sich dann um Kinderpornografie, wenn die Geschlechtsteile des Kindes eindeutig in den Mittelpunkt der Darstellung gerückt sind oder klare sexuelle Handlungen zu sehen sind. Kinderpornografie ist die Darstellung sexuellen Missbrauchs von Kindern.
Jugendpornografie
2008 wurde das Schutzalter auf 18 Jahre hochgesetzt. Unter Jugendpornografie versteht man pornografische Darstellungen von 14- bis 18-jährigen Jugendlichen oder sexuelle Handlungen an oder vor denselben.