Ellwangen (dpa). Ein Pfarrer, der Kinderpornos besessen hat, soll mehrere Tausend Euro Strafe zahlen. Das Amtsgericht Ellwangen erließ einen entsprechenden Strafbefehl gegen den katholischen Geistlichen aus Lauchheim im Ostalbkreis. Wenn er den Strafbefehl akzeptiert, muss er einen mittleren vierstelligen Betrag zahlen und gilt nicht als vorbestraft, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft verkündete.
Auf dem Computer des 40-jährigen Mannes wurden bei einer Durchsuchung im April etliche Bilder und Videos gefunden. Auf den Dateien waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft sexuelle Handlungen von, an und vor Kindern unter 14 Jahren sowie Jugendlichen bis 18 Jahren zu sehen. Der Geistliche räumte im Laufe der Ermittlungen ein, die Daten über das Internet bestellt und später angesehen zu haben. Der Priester geriet in das Visier der Ermittler, weil er auf der Kundenliste eines kanadischen Kinderpornoproduzenten stand, die dem Bundeskriminalamt vorlag. Auf derselben Liste befand sich auch der Name des ehemaligen SPD Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy.
Bereits kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe wurde der Geistliche durch den Rottenburg-Stuttgarter Bischof Gebhard Fürst vom Dienst suspendiert. Gestern habe Fürst ein Rücktrittsgesuch des Seelsorgers angenommen, wie ein Sprecher erklärte. Ob der 40-Jährige jemals wieder als Pfarrer arbeiten darf, ist ungewiss. Dem Diözesensprecher zufolge wird sich der Mann einem kirchlichen Verfahren stellen müssen, bei dem es auch um seine Entlassung aus dem Klerikerstand gehen kann. Der Fall wird Anfang 2015 der Glaubenskongregation im Vatikan vorgelegt, die über die kirchliche Zukunft des Mannes entscheiden wird.
03.12.2014 Ta