Trier (dapd-rps). Wegen des Besitzes kinderpornographischer Filme ist einem Polizeibeamten im Vorruhestand die Altersversorgung aberkannt worden. Auf seinem Computer hatte der Mann mehr als 20 Filme gespeichert, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigten, wie das Verwaltungsgericht Trier am Donnerstag mitteilte.
In dem nun veröffentlichten Richterspruch vom 14. August urteilte die 3. Kammer des Gerichts, dass sich der Mann achtungs- und vertrauensunwürdig verhalten und das Ansehen der Polizei geschädigt hat“. Von einem Polizisten müsse erwartet werden, dass er sich auch außerhalb des Dienstes in jeder Hinsicht gesetzestreu verhalte.
Einfach weiter gemacht
Die Verstöße wögen besonders schwer, da sich der Beamte über mehrere Jahre Dateien beschafft habe, die den schweren Missbrauch an Kleinstkindern zeigten. Damit habe er auch dann nicht aufgehört, als bereits Disziplinar- und Strafverfahren gegen ihn liefen, so das Gericht.
Überdies habe er einen Dienstwagen der Polizei jahrelang für private Zwecke benutzt. Das zeuge von einer charakterlichen Pflichtvergessenheit, die im Zusammenhang mit den weiteren schweren Verfehlungen die Aberkennung des Ruhegehaltes rechtfertige.
Gegen das Urteil der Trierer Richter kann der Polizeibeamte binnen eines Monats Berufung einlegen.
(Aktenzeichen: 3 K 195/12.TR, Urteil des VG Trier vom 14. August 2012)
30.08.2012 Ta
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