Leipzig (dapd-lsc). Ein früherer Mitarbeiter des illegalen Internet-Filmportals kino.to ist zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Leipzig setzte die Strafe über einen Zeitraum von drei Jahren zur Bewährung aus. Richter Mathias Winderlich sah es als erwiesen an, dass der 24-Jährige aus Hilden (Nordrhein-Westfalen) der gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken schuldig ist.
Dennis B. gab zu, von Juli 2009 bis Juni 2011 in mehr als 53.600 Fällen Filme auf das Portal hochgeladen zu haben. Staatsanwalt Dietmar Bluhm von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden sagte, der Angeklagte habe knapp zehn Prozent aller Filme beschafft und hochgeladen, die bei kino.to verfügbar gewesen seien. Innerhalb von knapp zwei Jahren habe er damit bis zu seiner Festnahme im Juni dieses Jahres rund 12.000 Euro verdient.
Für wenig Geld viel hochgeladen
Monatlich habe der 24-Jährige, der Arbeitslosengeld II (Hartz IV“) bezogen hatte, 30 Euro für Server zahlen müssen, auf die er die Filme hochgeladen hatte. Das verdiente Geld hatte er bis zu seiner Festnahme für seinen Lebensunterhalt ausgegeben. „Ich habe mich ausnutzen lassen“, sagte Dennis B., „ich habe nicht viel verdient.“ Er berichtete, dass er zuvor Computerspiele gespielt habe und dann über Jerome E., der ebenfalls Beschuldigter in den Verfahren gegen Mitarbeiter von kino.to ist, in die kriminelle Szene hineingerutscht sei.
Der am 7. Dezember zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilte frühere Hauptadministrator Martin S. hatte rund 210.000 Euro aus Werbeeinnahmen erzielt. Bei dem am 2. Dezember zu zweieinhalb Jahren verurteilten ehemaligen Webdesigner Marcus V. waren es rund 160.000 Euro.
Richter Winderlich sagte, der Angeklagte, der eine Ausbildung als informationstechnischer Assistent absolviert hatte, sei ein „kleiner, aber notwendiger Teil von kino.to“ gewesen. Die Betreiber von kino.to seien auf Leute wie Dennis B. angewiesen gewesen, die für sehr wenig Geld sehr viele Filme hochgeladen hätten. Bluhm sprach bei dem sogenannten Uploader von einem Lohnarbeiter, der für jede hochgeladene Raubkopie etwa zehn Cent verdient habe, sein Verteidiger Dirk Petri aus Köln nannte ihn einen „Handlanger oder Wasserträger“.
Vier Beschuldigte in U-Haft
Die Ermittlungen gegen mehr als 20 ehemalige Betreiber von kino.to werden von der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden geführt. Am 8. Juni hatte sie zahlreiche Wohnungen und Geschäftsräume in ganz Deutschland durchsuchen und 13 Haftbefehle vollstrecken lassen.
Die bisher verurteilten drei früheren Mitarbeiter wurden unmittelbar nach den Urteilsverkündungen aus der Untersuchungshaft entlassen, in der sie sich seit Juni dieses Jahres befunden hatten. Vier Beschuldigte sitzen weiterhin in U-Haft. Gegen sechs weitere Beschuldigte sind die Haftbefehle gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden.
15.12.2011 wel
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