Braunschweig/Frankfurt/Main (dapd). Angriffe mit Laserpointern auf Flugzeuge und Hubschrauber haben im vergangenen Jahr um fast 800 Prozent zugenommen. Dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) wurden 2010 von deutschen Luftfahrtunternehmen 273 dieser Attacken auf ihre Maschinen gemeldet, wie Sprecherin Cornelia Cramer am Mittwoch der Nachrichtenagentur dapd sagte. 2009 seien es lediglich 36 Fälle im In- und Ausland gewesen, 2007 und 2008 sogar nur jeweils ein Fall. Die Pilotenvereinigung Cockpit kritisierte angesichts dieser Zahlen die Gesetzeslage in Deutschland als unzureichend.
196 der Laserattacken ereigneten sich laut dem LBA in Deutschland, in 16 Fällen seien Hubschrauber betroffen gewesen. Die meisten Angriffe verzeichnete die Behörde an Deutschlands größtem Flughafen in Frankfurt am Main mit 41 Vorfällen. In Köln waren es 21, in Stuttgart 13, in Berlin zwölf und in Hamburg elf Attacken. Im Ausland waren besonders Palma de Mallorca und Paris mit je sieben Fällen betroffen.
Es können durchaus mehr sein», sagte Cramer in Braunschweig zur Zahl der Laserattacken. Das LBA erfasse lediglich die offiziellen Störungsmeldungen der deutschen Fluggesellschaften. Seit Ende Oktober 2009 besteht eine Meldepflicht. Bei den im vergangenen Jahr registrierten Angriffen wurden die Piloten laut Cramer für mehrere Sekunden oder gar Minuten erheblich geblendet.
«Sinnlose Spielzeuge»
Wenn die weitere Verbreitung «dieser sinnlosen Spielzeuge» nicht unterbunden werde, sei ein Unfall nur noch eine Frage der Zeit, sagte Sprecher Jörg Handwerg am Mittwoch in Frankfurt am Main. Nach Angaben von Cockpit fällt der Besitz starker Lasergeräte in Teilen Australiens seit 2008 unter das Waffengesetz. In den USA stünden bereits Blendversuche unter Strafe. In Deutschland sei hingegen erst die konkrete Gefährdung des Flugverkehrs strafbar und damit die Hürde für eine Bestrafung der Täter sehr hoch. Auf den gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr steht ein Haftstrafe bis zu zehn Jahren. Die Luftverkehrs-Ordnung verbietet in einem Radius von 1,5 Kilometern um einen Flugplatz den Betrieb von Lasergeräten, die geeignet sind, den Flugbetrieb zu stören. Die fraglichen Laserpointer haben allerdings eine Reichweite von 6 Kilometern.
Waffen ohne Waffenschein
Handwerg forderte auf dapd-Anfrage ein Verbot des Besitzes
leistungsstarker Laser für Privatpersonen. Bereits Ausführungen in Kugelschreibergröße verfügten über das Hundertfache der in Deutschland erlaubten Leistung. Laut dem Cockpit-Sprecher dürfen hierzulande lediglich Laserpointer mit einer Leistung von einem Milliwatt frei gehandelt werden. Allerdings sei nur der Verkauf, nicht aber der Besitz verboten. Dabei könnten stärkere Laserpointer über das Internet problemlos aus dem Ausland zu bezogen werden.
Bis zu 600 mW leisten diese frei verkäuflichen Laser, deren Leistung per Video anschaulich demonstriert wird. In fünf Sekunden brennt sich der grüne Strahl durch eine CD-Hülle und entzündet ein dahinter gehaltenes Streichholz. Das Gerät wid mit Laserklase 4B angepriesen, erlaubt wäre Klasse 2. In Australien stehen auf den Besitz solcher Laserpointer bis zu 3000 Euro Strafe, auf eine Laserattake bis zu 14 Jahre Haft.
Handwerg sprach angesichts der starken Zunahme von einer äußerst bedenklichen Entwicklung. Piloten seien nach dem Blenden mit Laserstrahlen bereits wegen starker Kopfschmerzen oder Einschränkung der Sehkraft mehrere Tage krankgeschrieben worden.
Auch in den USA sind Piloten verstärkt Attacken durch Laser ausgesetzt. Wie die US-Luftfahrtbehörde FAA in der vergangenen Woche mitteilte, hat sich die Zahl 2010 fast auf mehr als 2.800 verdoppelt. Dies sei die höchste Bilanz, seit diese Vorfälle ab dem Jahr 2005 gezählt wurden.
Foto: pixelio
27.1.2011 LB