Ellwangen (dpa). Gegen den angeklagten früheren SS-Wachmann des KZ Auschwitz, Hans Lipschis, wird es keinen Prozess wegen Beihilfe zum Mord geben. Denn das Landgericht Ellwangen stuft den 94-Jährigen als verhandlungsunfähig ein. Es lehnt deshalb eine Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den gebürtigen Litauer ab, wie ein Sprecher verkündete. Bereits Anfang Dezember wurde der Mann wegen beginnender Demenz aus der U-Haft entlassen.
Die Staatsanwaltschaften haben derzeit noch rund 30 weitere ehemalige Auschwitz-Wächter im Visier. Die Ermittlungen gegen einen 91-jährigen aus Döbeln in Sachsen wurden vor wenigen Tagen bereits eingestellt, ebenfalls wegen Demenz.
Staatsanwalt prüft Beschwerde
Lipschis hatte laut Stuttgarter Staatsanwaltschaft zwischen 1941 und 1943 Wachbereitschaft im Konzentrationslager Auschwitz. Durch seine Tätigkeit habe er den Lagerbetrieb und damit die Vernichtungsaktionen unterstützt. Während seiner Wachzeit seien in Auschwitz zwölf Transporte mit Tausenden Gefangenen eingetroffen. In vielen Fällen seien nicht arbeitsfähige Menschen sofort aussortiert und in den Gaskammern getötet worden.
Lipschis ist nach Auffassung des Landgerichts Ellwangen nicht in der Lage, die schwerwiegenden Anklagevorwürfe im Einzelnen zu erfassen. Eine angemessene Verteidigung wäre ihm deshalb nicht möglich – er würde zum bloßen Objekt des Verfahrens. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart prüft eine Beschwerde.
01.03.2014 Ta