Stuttgart (dapd). Hintergrund des Familiendramas war nach Auffassung des Gerichts Eifersucht. Der Mann hatte vermutet, dass seine Frau eine Affäre hatte und ihn verlassen wollte. Dafür gab es nach Auffassung des Gerichtsht keinen Grund.
Nach der Tat hatte sich der Mann der Polizei gestellt und ausgesagt, dass er seine Frau erschossen habe. Zu Prozessbeginn stellte er das Geschehen jedoch als Unfall dar. Der tödliche Schuss habe sich versehentlich gelöst, als seine Tochter ihm in den Arm gegriffen habe.
Richter glauben der Tochter
Die Tochter wies dies zurück. Ihr Vater habe zu ihr gesagt, dass die Mutter einen anderen Mann heiraten wolle. Dann habe er auf den Kopf der Frau gezielt und geschossen. Das Gericht hielt die Darstellung der Tochter für glaubwürdig. Die Aussage des Mannes sei als Schutzbehauptung einzustufen.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert. Dem schloss sich das Gericht an. Die Verteidigung hatte hingegen auf eine Haftstrafe mit begrenzter Dauer wegen verminderter Schuldfähigkeit plädiert und kündigte an, in Revision zu gehen.
15.05.2011 dv