Münster (dapd). Ein Familienvater aus Emsdetten, der seinen neunjährigen Sohn aus Ärger über eine Lüge fast in der Badewanne ertränkt hat, muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Münster verurteilte den geistig zurückgebliebenen Mann, der auch unter einer Persönlichkeitsstörung leidet, wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung lediglich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung.
Der 30-Jährige war ursprünglich wegen versuchten Totschlags angeklagt. Nach der Beweisaufnahme hatten die Richter jedoch entschieden, dass dieser Tatvorwurf nicht zu halten sei.
13.08.2011 dv