München (dapd-bay). Jugendliche und heranwachsende Straftäter werden nach Ansicht der bayerischen Justizministerin Beate Merk (CSU) oft nicht hart genug bestraft. Sie forderte daher am Donnerstag bei der Vorstellung der Strafverfolgungsstatistik in München eine Verlängerung der Höchstdauer des Jugendarrests und eine konsequentere Anwendung des Erwachsenenstrafrechts. Insgesamt seien bei der Strafverfolgung trotz der Defizite aber Erfolge zu verzeichnen, sagte die Ministerin.
Merk forderte, dass jugendliche Straftäter aus ihrem Umfeld herausgelöst werden müssten. Daher ist es mein Ziel, die Arrestmöglichkeit auf bis zu drei Monate zu verlängern.“ In dieser Zeit sollten sich die Jugendlichen einer Therapie unterziehen. Zudem solle die Strafe am Stück verbüßt werden, statt wie bisher oft üblich auf die Wochenenden aufgesplittet werden. Bisher liegt die Arresthöchstdauer bei vier Wochen.
Die Ministerin sprach sich zudem für eine konsequentere Anwendung des Erwachsenenstrafrechts bei Heranwachsenden aus. Laut der am Donnerstag vorgestellten Strafverfolgungsstatistik wurden 2011 knapp drei Viertel der 18- bis 20-jährigen Täter nach Jugendstrafrecht verurteilt. 2010 waren es noch 73,4 Prozent und im Jahr davor 72,6 Prozent. Sie glaube nicht, dass dieser Anstieg die wachsende Unreife der jungen Menschen widerspiegle, sagte Merk. Vielmehr müsse im Gesetz hervorgehoben werden, dass die Anwendung des Jugendstrafrechts die Regel und nicht die Ausnahme sei.
Knapp 21.700 Jugendliche und Heranwachsende wurden der Statistik zufolge im vergangenen Jahr nach Jugendstrafrecht verurteilt, das sind etwa 550 weniger als 2010.
Weniger Mörder verurteilt
Insgesamt ist die Zahl der rechtskräftigen Verurteilungen in Bayern 2011 erstmals nach sechs Jahren wieder leicht gestiegen. 125.410 Menschen wurden wegen Straftaten schuldig gesprochen. Das sind 181 mehr als im Jahr 2010. In mehr als drei Viertel der Fälle wurden Geldstrafen verhängt. In rund 14 Prozent der Fälle wurden Bewährungsstrafen ausgesprochen, bei rund acht Prozent Freiheitsstrafen ohne Bewährung.
Die Zahl der Verurteilungen wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs ging um 19 auf 91 Menschen zurück. 309 Täter wurden des sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig befunden (minus 2,5 Prozent). In 145 Fällen hatte der Täter Körperkontakt mit dem Kind. Wegen der Vergewaltigung von Kindern wurden 15 Menschen verurteilt, zwei mehr als 2010.
Deutlich gesunken ist die Zahl der wegen Mordes Verurteilten. Mit 21 hat sie den niedrigsten Stand seit 2004 erreicht. 2010 waren noch 32 Mörder schuldig gesprochen worden.
14.09.2012 Ta
„