Köln (dapd). Vor dem Kölner Landgericht ist ein 46-jähriger Schaustellergehilfe wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Die Staatsanwältin hatte eine viereinhalbjährige Haftstrafe gefordert. Das mildere Urteil begründeten die Richter mit dem kompletten Geständnis des Angeklagten, der damit seinen Opfern den Auftritt im Zeugenstand ersparte.
Der bisher nicht vorbestrafte Mann hatte im vergangenen Sommer in seinem Wohnwagen in Köln vier Grundschüler – drei Jungen und ein Mädchen – im Alter zwischen neun und zehn Jahren mit dem Versprechen gelockt, sich gemeinsam spannende Actionfilme anzusehen. Tatsächlich hatte er den Kindern Pornos gezeigt, sich dabei selbst befriedigt und sich dann an den Kindern vergangen.
27.02.2011 dv