Berlin (dapd-bln). Ein wegen Mordes einsitzender Häftling muss weitere drei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Der 22-Jährige wurde am Montag vom Landgericht Berlin der Misshandlung eines Mitgefangenen in der Jugendstrafanstalt (JSA) Plötzensee schuldig gesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er gemeinsam mit vier anderen Häftlingen im Mai und Juni dieses Jahres einen 21-jährigen Mitinsassen der JSA aus Langeweile“ und „Erheiterung“ wiederholt geschlagen, gequält und erniedrigt hatte. Gegen seine Mittäter wurden bereits Jugendstrafen von 15 Monaten bis drei Jahren verhängt.
Der 21-Jährige sei ein geeignetes Opfer gewesen, weil er „schmächtig“, nicht so wehrhaft und in der Gemeinschaft der Haftanstalt nicht so angesehen gewesen sei, hieß es. Der Angeklagte und die bereits verurteilten Mittäter hätten die Leiden und Schmerzen des gequälten Mitinsassen mit lautem Grölen und Kichern begleitet, hieß es. Sie hätten sie es ausgekostet, dass das Opfer sich fürchte, hieß es. Der Richter bezeichnete dieses Verhalten als „ausgesprochen niederträchtig“.
Quälen zum Zeitvertreib
Der 21-jährige Häftling war wiederholt vom Angeklagten und seinen wegen Raub- aber auch Körperverletzungsdelikten einsitzenden Komplizen misshandelt worden. Sie hatten ihm wiederholt Schläge versetzt, ihm gegen seinen Willen den Kopf rasiert, eine Zigarette auf seinem Arm ausgedrückt, ihn mit einem Gürtel geschlagen und sexuelle Handlungen angedroht. Dem Gericht zufolge wollten sich die Häftlinge damit „die Langeweile vertreiben“.
Der 22-jährige Angeklagte war dem Gericht zufolge bei den Misshandlungen zwar nicht der „Initiator“. Aufgrund seiner erheblichen Vorstrafen erhielt er aber die höchste Strafe. Im März 2009 war er vom Landgericht Zwickau wegen Mordes an einem 38-jährigen Mann zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Eine Gutachterin hatte ihm im Prozess eine „dissoziale Persönlichkeitsstörung“ bescheinigt. Der Mann würde auf relativ nichtige Anlässe aggressiv reagieren, hieß es.
20.12.2011 Ta
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