Nürnberg (dapd-bay). Der 1967 vom Landgericht Nürnberg-Fürth zu lebenslanger Haft verurteilte Mittagsmörder“ kommt frühestens im März 2015 auf Bewährung frei. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Nürnberger Oberlandesgerichts (OLG) vom 17. August hervor. Der heute 72-Jährige hatte zwischen 1962 und 1965 vorwiegend zur Mittagszeit im Großraum Nürnberg fünf Menschen umgebracht. Er sitzt seit mehr als 47 Jahren in Haft und soll mit verschiedenen Maßnahmen auf ein Leben in Freiheit vorbereitet werden. (Az.: 2 Ws 172/10)
Das OLG hatte zunächst eine Entlassung des Serienmörders abgelehnt. Im November 2011 hatte das Bundesverfassungsgerichts diese Entscheidung jedoch aufgehoben und erklärt, dass dem Verurteilten die Gelegenheit gegeben werden müsse, sich bei Vollzugslockerungen zu bewähren.
Ein vom OLG eingeholtes psychiatrisches Sachverständigengutachten sei zu dem Ergebnis gekommen, dass solche Vollzugslockerungen bei dem 72-Jährigen grundsätzlich zu verantworten seien, teilte das Gericht mit.
Entscheidung noch nicht endgültig
In Übereinstimmung mit den Vorschlägen des Gutachters habe das Gericht für eine zweijährige Erprobungsphase, die einer etwaigen Entlassung vorausgehen soll, eine Reihe begleitender Maßnahmen angeordnet, um ihn auf sein Leben in Freiheit vorzubereiten. So werde ihm unter anderem schon jetzt ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Außerdem werde er psychotherapeutisch begleitet.
„Sollten sich in der Erprobungsphase Anhaltspunkte dafür ergeben, dass von dem Verurteilten im Falle einer Entlassung eine erhebliche Gefahr ausgehen würde, kann die Entlassungsentscheidung wieder aufgehoben werden“, heißt es in der Pressemitteilung weiter.
05.09.2012 Ta
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