Berlin (dapd). Einem Gutachter zufolge leidet der 26-Jährige seit spätestens 2009 unter Verfolgungswahn. Die einzige Erklärung für die von «Brutalität und Grausamkeit» geprägten Taten sei, dass der Beschuldigte krank sei, äußerte der Richter. Deshalb könne er auch nicht bestraft werden. In einem Krankenhaus müsse der Mann nun lernen, mit seiner Aggression umzugehen. Für das Gericht stand fest, dass die drei Männer noch leben würden, wenn der Beschuldigte schon früher verhaftet worden wäre.
Taten hatten sich abgezeichnet
Denn im Verfahren ging es um weitere gewalttätige Übergriffe, die sich zuvor eignet hatten. Dabei hatte er ebenfalls unter Alkoholeinfluss seinen Vater geschlagen, zwei Passanten attackiert sowie einem weiteren Mann eine Bierflasche über den Kopf geschlagen. Die Opfer erlitten Platzwunden oder Kieferbrüche.
Im Prozess hatte der 26-Jährige über seinen Anwalt angegeben, sich in «großen Teilen» nicht an die Taten zu erinnern. Den Angaben zufolge leidet der bei Pflegeeltern aufgewachsene Mann seit Jahren unter Halluzinationen, fühlt sich beobachtet und verfolgt und hört Stimmen.
17.01.2011 dv