Heidelberg (dpa/lsw). Eine 59-Jährige, die in Heidelberg erstochen wurde, soll sich schon lange vor der Tat von ihrem mutmaßlichen Mörder verfolgt gefühlt haben. Die Frau hatte vor dem Familiengericht ein Annäherungsverbot durchgesetzt, wie die Heidelberger Staatsanwaltschaft berichtete. Demnach war es dem Mann verboten, mit ihr Kontakt aufzunehmen.
Der 60-Jährige legte dagegen Widerspruch ein – erfolglos, wie er kurz vor der Tat erfuhr. Im Frühjahr soll die Frau bei der Polizei Anzeige erstattet und ein Detektivbüro auf den Mann angesetzt haben, um Beweise zu sammeln. Er hat kurz nach der Tat vor gut einer Woche ein Geständnis abgelegt.
29.10.2013 Ta