Braunschweig (dapd). Der wegen brutaler Hammerschläge auf seine 80-jährige Nachbarin angeklagte Mann aus Braunschweig muss für achteinhalb Jahre ins Gefängnis. Das dortige Landgericht sah es als erwiesen an, dass der 53-Jährige seiner Nachbarin im vergangenen Oktober aufgelauert und sie mit sechs massiven Hammerschlägen auf den Kopf schwer verletzt hatte. Das Urteil erging am Mittwoch nicht wie ursprünglich angeklagt wegen versuchten Mordes, sondern wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf neuneinhalb Jahre Haft wegen versuchten Mordes plädiert. Der Verteidiger hatte kein Strafmaß genannt, aber eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung gefordert. Der Angeklagte hatte die Tat vor Gericht zwar gestanden, eine Tötungsabsicht aber bestritten.
27.04.2011 dv