Notwehr – Messerstecher freigesprochen

Berlin (dapd). Nach einer Messerattacke bei einem Streit hat das Berliner Landgericht einen 24-jährigen Mann vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Dem Gericht zufolge hatte der Angeklagte in Notwehr gehandelt, als er im September vergangenen Jahres im Wedding einen anderen Mann durch Messerstiche in den Bauch lebensbedrohlich verletzte. Der 24-Jährige, der noch nie einen Führerschein besessen hatte und damals mit dem Wagen unterwegs war, wurde lediglich zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt.

Zu der Messerstecherei war es gekommen, nachdem der 24-Jährige zum Parken in zweiter Reihe gehalten hatte und sich damit den Zorn seines späteren Opfers zugezogen hatte.

Zwar sahen es die Richter als erwiesen an, dass der Angeklagte das Messer gezückt und mit einer «massiven Attacke» so auf den Bauch und den Oberschenkel seines acht Jahre älteren Kontrahenten eingestochen hatte, dass dieser schließlich notoperiert werden musste. Doch dem Gericht zufolge hatte das Opfer zuvor «jede Stufe der Auseinandersetzung initiiert».

01.01.2012 dv