Düsseldorf (dpa/lnw). Der Düsseldorfer Generalstaatsanwalt Gregor Steinforth hat das bereits in Düsseldorf und Köln geltende «Rockerkuttenverbot» ausgeweitet. Es gelte fortan auch in den Bereichen der Staatsanwaltschaften Duisburg, Kleve, Mönchengladbach, Krefeld und Wuppertal, verkündete ein Behördensprecher. Die typischen Symbole der Rockergruppen der «Hells Angels» und der «Bandidos» werden dort ab sofort beschlagnahmt.
Dabei geht es um den Totenschädel mit Helm und Engelsflügeln und den roten Schriftzug «Hells Angels». Das Oberlandesgericht Hamburg hat entschieden, dass im Anschluss an ein Verbot der Bundesregierung aus dem Jahr 1983 die öffentliche Verwendung der Symbole als verboten anzusehen ist, auch wenn sie mit dem Zusatz eines nicht verbotenen Ortsverbandes versehen sind.
18.07.2014 Ta