Berlin (dpa/bb). Der Kauf gebrauchter, elektronischer Geräte im Internet kann nicht nur den Käufern Probleme bereiten, sondern auch Anbietern Ärger bringen. Eine 40-jährige Berlinerin übergab ihren Tablet-PC einem Internetkäufer in ihrer Wohnung in Gesundbrunnen. Statt zu bezahlen, versprühte der Mann gestern Abend Reizgas im Zimmer und flüchtete mit seiner Beute, wie die Polizei heute berichtet. Die Frau, ihr zwei Monate altes Baby und zwei Töchter im Alter von 16 und 18 Jahren wurden mit starken Reizungen der Augen und des Gesichts in ein Krankenhaus gebracht. Die Polizei ermittelt wegen Raubes.
Häufiges Delikt im Internethandel ist der Betrug des Käufers, indem ein angeblicher Verkäufer sich Geld überweisen lässt, aber die Ware nicht verschickt. Wird eine persönliche Übergabe vereinbart, rät die Polizei dazu, sich abzusichern und Fremde nicht in die Wohnung zu lassen oder Bekannte als Zeugen dazu zu bitten. Am sichersten sei es für den Verkäufer, die Ware zu verschicken.
20.08.2014 Ta