Potsdam/Cottbus (dpa). Gegen den verurteilten Rechtsextremisten Horst Mahler ist erneut Anklage wegen Volksverhetzung erhoben worden. Das sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Cottbus. Die Anklageschrift von Ende März sei dem Landgericht Potsdam und dem im Gefängnis Brandenburg/Havel sitzenden Holocaustleugner zugestellt worden. Hintergrund ist eine mehr als 200-seitige antisemitische Hetzschrift, die Mahler den Angaben zufolge in der Haft geschrieben hat.
Wegen des Vorfalls hat das Brandenburger Justizministerium auch Disziplinarverfahren gegen Bedienstete des Gefängnisses eingeleitet. Das Gefängnis hatte dem 78-Jährigen im offenen Vollzug die Nutzung eines privaten Computers erlaubt. Danach wurden die Lockerungen widerrufen, und Mahler kam wieder in den geschlossenen Bereich. Der Rechtsextremist ist wegen Volksverhetzung inhaftiert.
Die Sprecherin des Justizministeriums erklärte auf Anfrage, dass die Verfahren gegen den damaligen Gefängnisleiter und eine Beamtin noch nicht abgeschlossen seien. Der frühere Brandenburger Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) hat sich 2013 wegen des Pamphlets von Mahler vor dem Rechtsausschuss des Landtages geäußert und Pannen im Umgang mit dem Inhaftierten eingeräumt. Mahler war Mitbegründer der linksextremistischen Rote Armee-Fraktion (RAF), sagte sich später vom Terrorismus los und wandte sich dem Rechtsextremismus zu.
06.05.2014 Ta