Stuttgart (dapd). Ein Bundespolizist ist wegen Beihilfe zur Prostitution und der Mitwirkung in einem Pornofilm aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden. Das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart begründete den Schritt am Montag damit, dass der Mann «schuldhaft ein schweres Dienstvergehen begangen und dadurch das Vertrauen seines Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig verloren habe». Gegen das Urteil kann der Mann Berufung einlegen. Wird es rechtskräftig, darf er nicht mehr als Polizist arbeiten.
Der Beamte war zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er seiner Lebensgefährtin seine Wohnung zur Prostitution zur Verfügung gestellt und selbst in einem Pornofilm mitgewirkt hatte. Die Bundesrepublik klagte auf die Entfernung des Mannes aus dem Beamtenverhältnis, der das Gericht jetzt stattgab.
22.08.2011 dv